29.10.06

Das Recht auf Unbelachtheit

Doris Knecht | 10/06 | Beschwerden | Frauen / Männer | Kurier-Kolumne | Unter Spießern

Wenn ich geschrieben hätte, meine Freundinnen und ich würden gern öffentlich, ich weiß nicht, Parkbänke  in Brand stecken, kleine Katzen foltern oder an fremde Wände wischerln, die Reaktionen hätten kaum empörter ausfallen können. Wir haben aber nur öffentlich gelacht.
 Die praktisch einhellige Lesermeinung (Leser diesmal akkurat im Sinne von männlicher Leser):  Lachen Sie zu Hause! Der Beislbesucher habe ein natürliches Recht auf Unbelachtheit! Rücksichtslos, egoistisch und eine Zumutung sei das, anderen Leuten die eigene gute Laune aufzuzwingen! Und ein bissl einen Anstand müsste man sich selbst von einer wie mir  erwarten dürfen. Na na na na. Jetzt aber.
Drängt sich nämlich die Frage auf: In diesem öffentlichen Raum – im inkriminierten Fall das Innere eines Beisls – wer hat da die stärkeren Rechte? Die Ruhebedürftigen oder die, die einen Abend lang die Stille oder, vielleicht, Einsamkeit der eigenen vier Wänden gegen maßvollen  Frohsinn in Gesellschaft tauschen?
Zudem: Warum begibt sich jemand in eine öffentliche Ess- und Trinkanstalt, wenns dann dort so still und leblos sein soll wie bei ihm zuhaus? Falls man essen, aber nicht selber kochen will: alle Zustelldienste Wiens finden sich unter http://www.falter.at/wwei Wer aber nicht allein, sondern in der Gesellschaft fremder Menschen essen will,  sollte  besser damit rechnen, dass diese Menschen am Leben sind und  diverse Geräusche von sich geben. Manche lachen; ohne vorher zu fragen, ob einem selbst danach ist.
Leserinnen haben übrigens auch gemailt, Tenor: hahaha. Eine Dame schrieb, die Herrenreaktion wundere sie gar nicht, das sei nun mal verdächtig, wenn Frauen so scham- und respektlos unernst seien. Weil worüber lachen die. Männer vielleicht.  Hmm... also. Möglich wärs.
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