Doris Knecht
| 11/07
| Kurier-Kolumne
Es ist natürlich das gute Recht jeden Staatsbürgers, gegen bestehende Gesetze zu sein. Gegen die Fristenlösung zum Beispiel: Die regelt seit 1975 den Schwangerschaftsabbruch in Österreich, und ebensolange gibt es Bemühungen verschiedener Seiten, sie wieder los zuwerden.
Dennoch nützte die ÖVP die Jahre, in der sie die Regierung anführte, nicht dazu, das Gesetz abzuschaffen, das Schwangerschaftsabbrüche bis zur 12. Woche straffrei stellt: Die Fristenregelung mag ein ungeliebtes, moralisch umstrittenes Gesetz sein, aber ein besseres ist bisher keiner Regierung eingefallen.
Fakt ist: Wir haben die Fristenreglung, und sie gibt Frauen das Recht, eine ungewollte Schwangerschaft fristgerecht straffrei zu beenden.
Oder quasi straffrei: Denn was sich so vor österreichischen Abtreibungskliniken abspielt, kommt einer Bestrafung ziemlich nahe: durch eine militant zudringliche Abtreibungsgegner-Phalanx, die Frauen, die eine schwere Entscheidung getroffen haben, mit Plakaten bedrängen, Druck ausüben, psychoterrorisieren.
Jeder Staatsbürger hat das Recht, seine Meinung gegen bestehende Gesetze zu äußern, aber hier geschieht das auf dem Rücken von Frauen, die kein Gesetz verletzen.
Wenn die sogenannten Lebensschützer die Fristenregelung abgeschafft sehen wollen, sollten sie mit ihren Plakaten dort aufmarschieren, wo die Gesetze gemacht werden: vor dem Parlament. Die Abgeordneten aber werden an Sitzungstagen von einer 300-Meter-Bannmeile vor Demonstranten geschützt, vor Zudringlichkeiten und Psychoterror. Es wäre nur fair, auch den Frauen auf ihrem schwierigen Weg einen solchen Schutz zu gewähren.