Doris Knecht
| 01/08
| Kurier-Kolumne
Es ist irgendwie eine Erleichterung, dass der Bundespräsident jetzt ein Gesetz nicht unterschrieben hat. Wobei es untergeordnete Rolle spielt, was das für ein Gesetz ist und warum der Präsident nicht seine Unterschrift darauf setzen wollte: Beruhigend ist, dass die präsidentiale Weigerung dem normalen Staatsbürger zumindest den Eindruck vermittelt, es gäbe irgendwo außerhalb des Parlaments eine höhere Instanz, die kontrolliert, ob die Gesetze, die dort verabschiedet werden, korrekt sind und funktionieren.
Im Dezember haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier in drei Tagen 59 Gesetze verabschiedet. Bei einem davon, dem wichtigen und umstrittenen Asylgerichtshofsgesetz, räumte die Justizministerin (die JUSTIZ!ministerin!) ein, es nicht genau gelesen zu haben. Die erste Nationalratspräsidentin sagte, bei so einer Gesetzes-Menge sei es „mühsam, alles im Auge zu behalten“.
Das klingt für den den ganz normalen Staatsbürger eher beängstigend: Von dem wird nämlich üblicherweise erwartet, dass er sich an diese Gesetze, die von Profis nicht genau gelesen und nur mühsam im Auge behalten werden können, penibel hält. Auch dann, wenn deren Inhalt den Nationalräten, die sie beschließen, zum Teil nur rudimentär bekannt war. Oder, was wir nicht annehmen wollen: gar nicht.
Auch die Nachricht, das neue Pflegegesetz werde gleich in Verfassungsrang gehoben, lässt im normalen Staatsbürger den Verdacht keimen, das Gesetz sei so wackelig, dass es irgendwann angefochten werden könnte. Und dass der Verfassungsrang die eher dünnen Beinchen des Gesetzes fix betonieren soll.
Staatsbürgers Vertrauen wächst von Tag zu Tag.