14.03.08

Kunden verscheuchen

Doris Knecht | 03/08 | Kurier-Kolumne

Zur ÖBB-Kolumne vom Montag (nachzulesen bei den „Blogs“ auf kurier.at) kamen  Reaktionen, eine davon vom ÖBB-Pressesprecher für Wien und Burgenland. Der präzisierte die Feststellung, dass man in einigen Bundesländern eine Fahrt-Verlängerung unkompliziert aufzahlen kann: Nur noch in zweien, die sieben anderen seien jetzt sog. „Selbstbedienungsstrecken: Wenn ein Fahrgast auf einer dieser Strecken fährt, ist der Zugbegleiter verpflichtet, eine Kontrollgebühr von 60 Euro einzuheben.“ Danke.
 Und, ja: Es ist sicher alles rechtens. Aber, liebe Bahn: eine „Kontrollgebühr“ in dieser Höhe (wie errechnet sich das, nebenbei?) sieht  einer saftigen Strafe zum Verwechseln ähnlich. Und dass die ÖBB Besitzer einer Monatskarte – also Stammkunden –  die ihre Fahrt spontan um eine Station verlängern und dafür ja eh zahlen würden, derart kriminalisiert, ist ein bisschen wie wie wie.... Wie wenn du monatelang jeden Tag im selben Wirtshaus zu Mittag isst und einmal dein Geldbörsel vergisst, worauf dich der Wirt  von der Polizei abführen lässt.
Leser P., Pendler zwischen Eisenstadt und Wien, war ebenfalls Monatskarten-Besitzer, und ihm passierte genau das: Er vergaß eines Tages seine Geldtasche. Wurde kontrolliert. Hatte, nona,  kein Bargeld auf sich und fasste folglich  den 76-Euro-Zahlschein aus. Er erklärte danach diversen Stellen die Lage, legte sogar den Konto-Abbuchungsbeleg der Monatskarte vor: keine Chance. Schließlich drohte Herr P., dass er, wenn er diese Strafe zahlen müssen, wieder mit dem Auto fahren werde, worauf ihm, so P., folgendes beschieden wurde: „Dann fahren Sie wieder mit dem Auto, aber die Strafe zahlen Sie.“ Das geschah. Herr P. pendelt jetzt mit dem Auto.
 
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