Doris Knecht
| 04/08
| Kurier-Kolumne
Der W., ein Kollege von einer anderen Zeitung, verspürte kürzlich den Wunsch, ein Bild schön zu rahmen. Dieses Ziel vor Augen betrat er eine Rahmen-Handlung mit gutem Namen im 11. Bezirk, fand eine geeignete Bild-Umfassung, eilte damit zur Kassa, und wurde dort nicht um Geld, sondern erst um Registrierung seiner Daten gebeten. Der W. beäugte den Rahmen und konnte daran nichts Melde- oder Waffenscheinpflichtiges entdecken. Deshalb begehrte er den Grund für die Notwendigkeit einer Datenerfassung zu erfahren und erhielt sogleich die in Wien nicht unübliche Auskunft: Das sei eben so.
Der W. meinte, er wolle ja nur diesen Bilderrahmen erwerben. Der Kassa-Herr meinte, der Geschäftsführer meine aber, das müsse sein, worauf der Kollege zur Sachverhaltsklärung den Geschäftsführer zu sprechen wünschte. Alsbald bekam W. den Herrn ans Telefon und von diesem die Erläuterung, das stünde so in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Worauf W. seiner Meinung Ausdruck verlieh, dass es sich hierbei um eigentümliche, um nicht zu sagen: sittenwidrige Geschäftsbedingungen handle, denn es sei ihm neu, dass man persönliche Daten bekannt geben muss, wenn man etwas kaufen will. Diesen sturen Standpunkt wollte der Geschäftsführer partout nicht verstehen, entweder wolle W. nun etwas kaufen oder nicht, worauf W. entschied: nicht.
Jetzt fragt sich W., ob er künftig, z.B. an Würstelständen und in öffentlichen Toiletten, nicht nur ungefragt von Kameras gefilmt wird, sondern bald auch seine persönlichen Daten registrieren lassen muss, um eine Debreziner-Erwerbs- oder Latrinenbenützungsberechtigung zu erlangen. Hell strahlt die Zukunft; gläsern und blitzblank poliert.