08.07.08

Kleine Zurechthupung

Doris Knecht | 07/08 | Kurier-Kolumne

Eine Kollegin vom ORF beobachtete unlängst in Meidling eine Straßenszene, die sie so erboste, dass sie mir ein Mail schrieb. Folgendes geschah: In der Schwenkgasse raste ein Autofahrer (männlich) mit, die Kollegin würde einmal schätzen: 70 km/h durch die Tempo-30-Zone und fuhr dabei ums Haar ein etwa siebenjähriges Mädchen nieder, das mit seinem Fahrrad die Straße überquerte.  Was geschah dann? Der Autofahrer blieb nicht stehen. Der Autofahrer entschuldigte sich nicht. Der Autofahrer hupte laut und lang, was das bereits verängstigte Kind vollends verschreckte, und raste  weiter.
Das Zurück-Hupen von  Kindern, die den ungehinderten Fluss des Autoverkehrs durch Überquer-Absichten zu stören trachten, wird dennoch nicht  in die Liste Lässlicher Laster aufgenommen, weil warum: Es ist ein eindeutiger Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, also eine Straftat.
Denn es halten nicht nur  erschreckend viele Autofahrer  nicht an Schutzwegen an, obwohl ihnen dank erhöhtem Bestrafungsdruck mittlerweile bekannt sein dürfte, dass Fußgängern an Schutzwegen Vorrang einzuräumen ist: Die meisten Autofahrer wissen offenbar  nicht einmal, dass Kinder keineswegs nur an Fußgängerübergängen Vorrang haben.
Deswegen zitiere ich hier  einmal die StVO,  §29: „(1) Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten.“ Nur falls das irgendwer vergessen haben sollte.
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