Doris Knecht
| 07/08
| Kurier-Kolumne
Der eben erst angeschnittene Themenkreis „Spekulanten und wir“ verlangt aus aktuellem Anlass nach hurtiger Fortsetzung. Denn vorgestern, genau während ich noch hier über das Wesen des Spekulanten grübelte, bot der Spekulant Wolfgang Flöttl dem Gericht fünf Millionen Dollar, damit er nicht dafür ins Gefängnis muss, dass er 430 Millionen Euro der Bawag verspekuliert hat.
Womit sich erstens eins zeigt: Der Spekulant kann das Spekulieren nicht lassen. Auch diesfalls wird mit Risiko nach Gewinn gestrebt. Der Gewinn wäre die Vermeidung einer Haftstrafe durch den tätigen Willen zur Schadenswiedergutmachung, mit allerdings erheblichem Risiko: Denn das Gericht könnte diese mutmaßliche Schadenswiedergutmachung eventuell mit einem Kaufversuch samt Käuflichkeitsunterstellung verwechseln und Flöttl dafür extra büßen lassen.
Die fünf Millionen Risikokapital kommen im Übrigen auch diesmal nicht von Flöttl selbst, sondern von seiner Frau: Flöttl wolle, so schrieb seine reiche Gattin Anne Eisenhower in ihrem brieflichen Angebot an das Gericht, „eine Stigmatisierung“ durch eine Haft vermeiden.
Denn, zweitens, stigmatisiert nicht der Umstand einen Menschen, dass er ein paar Hundert Millionen Euro verludert und damit einen wesentlichen Beitrag zum Ruin einer Bank leistet: Das fällt in Spekulanten-Kreisen unter Berufsrisiko; das kann halt passieren. Die stigmatisierende Unerträglichkeit ist vielmehr, dass es leider immer noch Institutionen gibt, die einen für derlei bestrafen, ja sogar ins Gefängnis stecken dürfen.
Das kann nicht sein: Und man wird sehen, ob sich das nicht auch mit ein paar Millionen ändern lässt.