Doris Knecht
| 10/08
| Kurier-Kolumne
Wie ich nun dem hohen Sprachgericht vorgeführt wurde, haben die Geschworenen meine Beweismittel eins nach dem anderen zerrissen, in der Luft, praktisch. „Pifkienesisch!“ (Ernst S.) „Germanisch!“ (Roger M.) „Nicht üblich“ (Walter K.) „Wie bedauerlich“ (Walter Z.) „Bei uns nicht!“ (Fritz F.) „Ja, wenn Sie für Deutschland schrieben!“ (Wolfgang J. K.) „Ausrottung der kleinen österreichischen sprachlichen Eigenheiten.“ (Susanna C.) „Ich hoffe sehr, Sie haben das jetzt geschnallt.“ (Robert H.). „Schmarrn.“ (Helmut M.) „Aus Deutschland zugelaufen.“ (Gerald Sch.) „Und das zum 100. Geburtstag von Torberg und Weigl!“ (Anton W.)
Die Sprachpolizei hatte mich verhaftet wegen widerrechtlicher Verwendung der Wendung „ab und an“, Tatbestand: unösterreichische Umtriebe. In meiner Naivität hatte ichden Duden als Unschuldsbeweis angeführt; und mich damit erst Recht schuldig gemacht. Denn natürlich lässt das Gericht nur das Österreichische Wörterbuch als Beweismittel zu, und dort steht neben „ab“ klar und deutlich „ab und zu“, und nur in Klammer („D: ab und an“). Es bleibt mir also nichts anderes übrig, als mich schuldig zu bekennen. (Es sprang mir zwar ein Leser mit einem Weinheber-Zitat bei, welches „an und ab“ enthielt, aber so verzweifelt bin ich nicht, dass ich Gedichte von NSDAP-Mitgliedern vortrüge; dennoch vielen Dank.
P.t. Geschworene, verehrte Leserinnen und Leser, ich sehe meinen Irrtum ein, gelobe Besserung und bitte um ein mildes Urteil. Und das, obwohl ich nicht ausschließen kann, dass hier auch künftig zugelaufene Wörter auftauchen, und zwar, weil ich an Vielfalt glaube. Danke, dass Sie mich dafür nicht Paradeisern und Karfiol bewerfen.