Doris Knecht
| 03/09
| Kurier-Kolumne
Schon seit Jahren hat die Familie S. für die Kinderkonzerte „Allegretto“ im Musikverein ein Abonnement für ihre Kinder, fünf und sieben Jahre alt. Ende Februar bekam die Familie ein weiteres Kind, das die meiste Zeit in einem Tragetuch an der Brust seiner Mutter schläft: Auch am Samstag, als es genau drei Wochen alt wurde.
An diesem Samstag fand eines der fast immer ausverkauften „Allegretto“-Konzerte statt. Der kleine Sohn war gerade krank gewesen und wollte, dass unbedingt die Mama mitkomme; also ging Christine S., mit dem Still-Baby im Tragetuch, mit ins Konzert. Also: sie wollte.
Im Musikverein wurde ihr untersagt, sich auf ihren bezahlten Abo-Platz zu setzen. Und zwar warum: Weil der winzige, an seiner Mutter pickende Säugling keine eigene Eintrittskarte hatte.
Das Baby sei, wurde Christine S. erklärt, eine zusätzliche Person, und da jede Person eine eigene Eintrittskarte brauche und das Konzert nun einmal ausverkauft sei, könne die zusätzliche Person eben nicht mit in den Saal kommen. Nein, keine Ausnahmen. Frau S. hatte also zwei Möglichkeiten: Die zusätzliche Person für die Dauer des Konzerts vor dem Saal abzulegen. Oder die größeren Kinder allein im Konzertsaal neben dem leeren Platz der Mutter sitzen zu lassen und mit dem Winzling vor dem Brahms-Saal zu warten.
Letzteres geschah. Auf ein Beschwerde-Mail reagierte der Musikverein schnell, ausführlich, überaus freundlich und verständnislos. Vorschrift sei Vorschrift, eine „Fülle schlechter Erfahrungen zwingt uns zu einer konsequenten Einhaltung der geltenden Bestimmungen“. Man hoffe dennoch, dass alle Kinder zu Musikliebhabern heranwüchsen. Eine Entschädigung für die verfallene Karte wurde Frau S. nicht angeboten.