17.04.09

Eiliger Schuldspruch

Doris Knecht | 04/09 | Kurier-Kolumne

Von Bild bis Hi Society ist man außer sich vor Entsetzen: Die 26jährige deutsche No-Angels-Sängerin Nadja B. wurde verhaftet, weil sie trotz HIV-Infektion ungeschützten Geschlechtsverkehr mit mindestens drei Männern gehabt haben soll. Einer davon soll infiziert sein. Wie konnte sie so etwas nur tun?
Ja, tatsächlich: Wie kann man so verantwortungslos sein? Absolut fraglos muss jemand, der weiß, dass er HIV-positiv ist, Sexpartner  entweder über die Infektion informieren oder zumindest strikt auf Safer Sex bestehen.  So wie gewiss jeder der bislang drei Männer, die Nadja B. anzeigten, ihr vor dem Sex einen negativen HIV-Test und diverse Atteste präsentiert hat, dass keine Geschlechtskrankheiten vorliegen, um Frau B. trotz Kondomverzicht nicht zu gefährden.  Und ganz bestimmt hatte jeder von ihnen jeweils zum allerallerersten Mal ungeschützten Geschlechtsverkehr, gewiss nur bedingt durch unendlich schicksalshafte Umstände, die genau dieses eine Mal die Benutzung eines Kondoms vereitelten. Oder wie.
Für die Ansteckung mit dem HI-Virus sind immer zwei  verantwortlich: Eine Person, die das Virus, wissentlich oder nicht, in sich trägt und eine Person, die sich anstecken lässt, indem sie sich  nicht schützt und  sich so wider besseres Wissen in Lebensgefahr bringt. Schon Kinder wissen das. Und ganz bestimmt weiß es Dominik Heinzel.
Trotzdem fällte der in „Hi Society“ schon einmal einen Schuldspruch: „Ausgerechnet beim Liebe machen schenkte sie den Tod“, sagte Heinzel wörtlich über Nadja B. Und  im Zusammenhang mit einem derart „teuflischen Verbrechen“ (Heinzel) gilt die Unschuldsvermutung ja selbstverständlich nicht.
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