2.09.09

Gefühlter Unterschied

Doris Knecht | 09/09 | Kurier-Kolumne

Fangen wir einmal mit denjenigen  der neuen Straßenverkehrsregeln an, die, so vom Zebrastreifen aus betrachtet, nicht ganz stimmig wirken.
Erstens: die Strafen fürs Schnellfahren. Wer 30 Stundenkilometer zu schnell erwischt wird, zahlt künftig mindestes 70 Euro Strafe. Dabei ist es egal, ob man im Ortsgebiet oder auf der Autobahn erwischt wird. Und genau das wirkt ein bisschen unverhältnismäßig, weil zwischen einem Auto, das 160 km/h auf der Autobahn rast und einem, das mit 80 km/h durch eine Ortschaft kracht, in der Kinder und alte Leute die Straße überqueren, ein deutlich fühlbarer Unterschied besteht. Der wird dann  ab der nächsten Straf-Stufe von 150 Euro evident, die der Gesetzgeber ab 40 km/h innerorts und ab 50 km/h außerorts verrechnet.
Zweitens: Wer mit 1,6 Promille im Blut beim Fahren erwischt wird, muss seinen Führerschein künftig  ein halbes Jahr statt  vier Monate abgeben. Ein halbes Jahr? Auf 1,6 Promille komme ich circa, wenn ich innerhalb von zwei Stunden sieben Krügel Bier oder acht Achterl Wein trinke und dann sofort ins Auto steige und  losfahre. Dafür kommt mir ein halbes Jahr Führerscheinentzug fast ein bissl wenig vor.
Aber wie die meisten Autofahrer verfüge ich ja „über keine juristische Ausbildung, und es ist fraglich“, ob ich „die strafrechtliche Tragweite“ meiner „Handlungen einzuschätzen“ vermag (ganz besonders nach neun Bier): Man kann diese  Begründung für die Einstellung des Verfahrens gegen  Ortstafel-Verrücker Dörfler gar nicht oft genug aus dem Zusammenhang reißen.
Denn wenn das Justizministerium sich und die Verfügungen seiner Mitarbeiter ernst nimmt, wird es sowieso nicht viele Verkehrsstrafverfahren geben.
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