Doris Knecht
| 09/09
| Kurier-Kolumne
Leserin W. war allein mit ihrem siebenjährigen Sohn im Laaerbergbad. Am Ende des Bade-Tages nahm sie ihn mit in den Umkleideraum und war grob erstaunt, als eine Bad-Mitarbeiterinihr erklärte, der Bub habe hier nichts verloren. Frau W. fragte, wie das gemeint sei. Die Frau sagte, der Bub müsse in den Herren-Umkleidebereich. Frau W. fragte, ob sie den Siebenjährigen ernsthaft mit einem eigenen Kästchenschlüssel (samt vierstelligem Code) allein zu den Männern schicken solle? So verlange es die Badeordnung, sagte die Frau, und jedenfalls müsse er hier raus.
Raus: das bedeutet im Laaerbergbad die unmittelbare Nähe zum Schwimmbereich. Frau W. tat dennoch wohl oder übel wie geheißen, bat den Sohn, draußen zu warten und zog sich dann so schnell wie möglich um.
Beim Hinausgehen wies sie die Dame noch darauf hin, dass sie als Mutter eine Aufsichtspflicht für ihr Kind habe, was sie eigentlich vordringlicher erscheine, als die Damen in der Umkleide vor den lüsternen Blicken eines Siebenjährigen zu schützen. Badeordnung, sagte die Frau. Die las Frau W. dann ganz genau und fand dort auch folgenden Passus: „Unsere MitarbeiterInnen sind stets bemüht, unseren Badegästen freundlich und hilfsbereit gegenüberzutreten.“ Aha. Die Kinderregel gehört aber geändert.
Apropos: Auf die „Kinder-an-die-Leine“-Kolumne gab es zahlreiche Reaktionen. Die meisten von Eltern, denen ähnliches passiert war; eine von einer Hundebesitzerin, die mein fehlendes Verständnis für Tiere beklagte. Dennoch, sie selbst nehme ihren Hund immer an die Leine, bevorzuge aber den Ausdruck „Band der Liebe und des Schutzes“. Passt, Hundebesitzerinnen und -besitzer, nennen Sie es wie Sie belieben: Hauptsache, Ihre Hunde hängen daran.