29.10.09

Zur Strafe Fernsehverbot

Doris Knecht | 10/09 | Kurier-Kolumne

Die 80-jährige Mutter von Leserin Ulrike S. lebt auf deren Bauernhof in Niederösterreich. Dort verbringt sie viel Zeit vor dem Fernseher, während ihre Tochter, die ihren Hauptwohnsitz noch nicht von Wien nach Niederösterreich verlegt hat, die meiste Zeit in Wien wohnt. Die Mutter, die am liebsten die Programme und Serien im ORF schaut, kaufte sich einen neuen Flachbild-Fernseher, und weil Ulrike S. in Wien eh nicht viel zum Fernsehen kommt, schenkte sie ihrer Mutter ihren Receiver mitsamt der ORF-Karte. Alles funktionierte. Und nach ein paar Wochen mit einem Mal nicht mehr: Die Mutter konnte, trotz mehrerer, von technisch versierten Bekannten unterstützten Einstell- und Einrichtversuche, die ORF-Programme nicht mehr empfangen. Einer dieser Helfer erklärte der alten Dame schließlich, er kenne es als gängige ORF-Praxis, dass man den Empfang einfach kappe: Sie müsse erst dort anrufen, damit das wieder rückgängig gemacht werde. Das tat Ulrike S.’ Mutter, und nachdem sie viel Zeit in einer Tonbandschleife verbracht hatte, erklärte man der Frau, es sei nicht möglich, den Empfang wieder herzustellen, da die Karte, die sie verwende, nicht ihre eigene sei. Ulrike S. rief nun ihrerseits an, beschwerte sich und erfuhr: Ja, es sei egal, dass sie und ihre Mutter brav GIS-Gebühren zahlen, weil, nein, sie könne ihren Receiver und ihre Karte nicht schenken, wem sie wolle, sondern müsse eine Umschreibe-Gebühr von 18 Euro errichten. Und während, im Unterschied zu allen anderen Programmen, die des ORF für die alte Dame weiterhin nicht zu empfangen waren, traf der Zahlschein dafür schon am nächsten Tag ein. Zumindest das lässt sich ja prompt einrichten.
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