Doris Knecht
| 10/09
| Kurier-Kolumne
Wir haben jetzt auch welche. Also eins der Kinder hatte gestern welche: Kopfläuse, zwei Stück. Ich habe sie ihm aus dem Haar gekämmt, und dann haben wir halt getan, was zu tun ist.
Das Kind mit einem Spezial-Shampoo entlaust. Die Köpfe der Restfamilie mit einem Nissenkamm kontrolliert. Alle Betten und Kissen abgezogen. Die benutzten Hauben, Schals und Jacken eingesammelt. Alles bei 60 Grad gewaschen. Alle Kuscheltiere in luftdichte Säcke gepackt. Alle Bürsten und Kämme eingeweicht. Die Schule und den Hort informiert.
Mehr kann man fürs Erste nicht tun. Wobei immer mehr Eltern lausbefallener Kinder auf eins verzichten: auf die Meldung an Schule, Kindergarten oder Hort.
Das hat einen einleuchtenden Grund: In Österreich schreiben die meisten Schulen vor, dass man ein Kind erst wieder zum Unterricht schicken darf, wenn man ein amtsärztliches Attest über dessen völlige Lauslosigkeit vorlegt. D.h., dass sich mindestens ein Elternteil einen halben Tag frei nehmen und mit dem Kind zu einem Arzt oder gleich in die Desinfektionsanstalt im Arsenal gehen muss.
Wenn derlei einmal vorkommt: gut. Viele Schulkinder, die ich kenne, hatten aber nicht ein Mal Läuse, sondern zwei, drei, fünf, acht Mal. Und zwar – typisch Teufelskreis – unter anderem deshalb, weil ihre Eltern nicht darüber informiert wurden, dass es an der Schule oder im Hort Läuse gibt: Weil sich andere Eltern den fünften Arztbesuch ersparen wollten. Denn das ist ein bissl wie eine Strafe.
In Deutschland wird kein ärztliches Attest verlangt, man muss Läuse nur melden. Es meldet sich leichter, wenn es keine Konsequenzen hat, also, jetzt außer der ganzen Wascherei. Das sollte man hier vielleicht lieber auch so halten.