Doris Knecht
| 10/09
| Kurier-Kolumne
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Aus der Passagiercharta der ÖBB Personenverkehr AG: „Hat ein Fernverkehrszzug bei Tagesreisen am Zielbahnhof des Reisenden mehr als 60 Minuten bzw. bei Nachreisen mehr als 120 Minuten Verspätung, erhält der Fahrgast eine Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des Fahrkartenwertes.“
Am 23. August entstieg die Familie O. – Sie erinnern sich vielleicht – am Zielbahnhof Wien mit 229 Minuten Verspätung einem Zug aus Rumänien. Am 26. August stellte Herr O. den schriftlichen Antrag auf Rückerstattung der 20 Prozent bei der Personenverkehr AG: Die O.‘s hatten schließlich etwa 500 Euro für die Reise bezahlt. Er erhielt keine Antwort. Nach 14 Tagen fragte O. telefonisch nach, geriet aber an eine Dame, die von nichts wusste. Am Nachmittag wurde er zurückgerufen: Man könne sein Ansuchen nicht bearbeiten, da er nur Kopien der Fahrkarten geschickt habe: Was stimmt, allerdings enthielten die Kopien alle nötigen Informationen, zudem hatte O. auch den Original-Lieferschein beigelegt. Plus er hatte die Karten telefonisch unter seiner Kundennummer erworben, wo die Daten gespeichert sein müssen.
O. schickte sofort die Original-Fahrkarten, worauf wiederum dasselbe geschah, nämlich nichts. Als er am 23. September nachfrug, erfuhr er, die Bearbeitung dauere leider vier bis sechs Wochen, man müsse ja die Angaben überprüfen: Man braucht bei den ÖBB also vier bis sechs Wochen um herauszufinden, ob ein bestimmter Zug tatsächlich verspätet war.
Aus der ÖBB-Passsagiercharta: „Die ÖBB Personenverkehr AG hat sich zum Ziel gesetzt, Kundenbeschwerden innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang abschließend zu erledigen.“ Das klappt momentan noch nicht so gut.