Doris Knecht
| 11/09
| Kurier-Kolumne
Wir würden nicht noch einmal davon anfangen, wenn es nicht die Staatsanwaltschaft Klagenfurt taterte. Und wenn es sich nicht gerade so harmonisch in den Themenkomplex „Das Recht muss für alle gelten“ fügerte, der ja im Arigona-Kontext heftig und überwiegend zu Lasten der Zogajs bemüht wurde.
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt zeigt, dass es auch anders geht. Sie bestätigt uns erneut, dass das Recht eine undurchschaubarer Wissenschaft ist, deren praktische Anwendung nur Experten zumutbar ist. Also etwas ähnliches wie Gefäßchirurgie oder Atomphysik. Denn es sei, es muss hier noch einmal in seiner ganzen Pracht ausgebreitet werden, dem Kärntner Landeshauptmann für die Verrückung von Ortstafeln kein Vorwurf zu machen, da er „über keine juristische Ausbildung verfüge“. Deswegen keine neue Anklage. Also: Da Dörfler, verantwortlich für das Wohl von mehr als einer halben Million Kärntnern, das Recht im Detail nicht bekannt war, kann er für den Verstoß dagegen nicht belangt werden.
Das wirft Fragen auf. 1. Gehört Kärnten noch zu Österreich? 2.) Falls ja: Gilt dort ein anderes Recht als im Rest der Republik? Oder hat, 3., Kärnten die Ausnahmegenehmigung, eine ganz andere Rechtsauffassung pflegen zu dürfen als die anderen acht Bundesländer? Und wie war das, 4., noch einmal bei den Zogajs?
Aber das ist natürlich etwas ganz anderes, denn das Fremden-, Asyl-,und Aufenthaltsrecht versteht ja jedes Kleinkind, und ein nicht deutschsprachiger Asylwerber sowieso. Also kann man dem Asylwerber den Verstoß dagegen ruhig – so formuliert es die Klagenfurter Staatsanwaltschaft – „zum Vorwurf“ machen.
Wie heißt es in der Österreich-Werbung? „Das muss Österreich sein.“ Oh ja.