29.11.09

Freiwilligkeit greift hier nicht

Doris Knecht | 11/09 | Kurier-Kolumne

Menschen, die es besser wissen, haben mich davon überzeugt, dass es Unsinn ist, einzelne Hunderassen zu verbieten: Einerseits, weil die Mischlingsproblematik eine solche Verordnung undurchführbar macht. Andererseits kann  auch ein Dackel bei falscher Haltung ein bissiges Tier werden.
Genau da soll der Antrag für eine Novelle des  Wiener Tierhaltegesetzes ansetzen, der vorgestern den Gemeinderat passierte:bei den Hundehalterinnen und -haltern.
Die Wiener Grünen haben den Antrag eingebracht, um so schreckliche Unfälle mit Hunden wie jenen, bei dem kürzlich ein einjähriges Mädchen starb, künftig zu verhindern. Im Moment gibt es dafür mit einem rein freiwilligen Hundeführerschein freilich keine Basis.
Vorgeschlagen wird ein mehrstufiges Verfahren für HundehalterInnen. Zuerst sollen alle, die einen Hund  halten wollen, einen kurzen Hundehaltungskurs absolvieren müssen. Dann sollen HundehalterInnen, die bereits wegen Gewalt oder gefährlicher Drohung straffällig geworden sind, eine psychologische Eignungsprüfung absolvieren müssen, nach welcher „die Haltung eines Hundes gegebenenfalls untersagt“ werden kann. Schließlich soll Besitzern und Besitzerinnen von Hunden, die  aggressives Verhalten zeigten, zwingend ein Hundeführerschein vorgeschrieben werden.
Der Vorschlag scheint mir weitgehend vernünftig, nur in zwei Punkten wünscht man ihn sich konsequenter. Eine Züchterin von Schäferhunden schrieb mir einmal, wenn einer ihrer Hunde nach einem Kind auch nur schnappe, lasse sie ihn sofort einschläfern: erstens das. Zweitens sollte auch der Verstoß gegen Leinen- und Beißkorbpflicht  zur Hundeführerschein-Absolvierungspflicht führen. Aber sonst: Her mit diesem Gesetz.
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