08.02.10

Der Preis der Unschuld

Doris Knecht | 02/10 | Kurier-Kolumne

Was kostet die Unschuld? Eben noch sahen wir den österreichischen Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly verhaftet und im grauen Jogginganzug in London, schon trägt er wieder eleganten Wams und ist ein  freier Mann. Das kommt vor. Nur liegt zwischen zwei derartigen Bildern üblicherweise ein rechtsstaatliches Verfahren. In diesem Fall genügte eine Überweisung, um aus einem Verdächtigen einen Unschuldigen zu machen: 34 von insgesamt 328 Millionen Euro zahlt das Rüstungsunternehmen BAE Systems im Zusammenhang mit Mensdorff-Pouilly an die britische und die amerikanische Justiz dafür, dass alle Ermittlungen eingestellt werden und BAE Systems weder Korruption noch Bestechung eingestehen muss. Denn genau das hätte den Rüstungskonzern  vom wichtigsten Rüstungsmarkt der Welt, dem amerikanischen,  final ausgeschlossen.
„Die gesamte Operation des Bestrafens hat sich mit außerjuristischen Elementen und Personen aufgeladen. Man könnte sagen, dass daran nichts Ungewöhnliches ist, da das Recht nun einmal fremde Elemente zu absorbieren pflegt“, schrieb der französische Philosoph Michel Foucault 1975 in seinem  Werk „Überwachen und Strafen“. „Funktion und Rechtfertigung der Kriminaljustiz liegen heute nur mehr in diesem ständigen Bezug auf etwas anderes als sie selber, in ihrer ständig erneuerten Integration in nichtrechtliche Systeme.“

Ökonomisierung statt Auslöschung. Im 21. Jahrhundert heißt das nichtrechtliche System, das sich jetzt offenbar ungeniert auch die Justiz einverleibt: Ökonomie. Die Londoner Börse habe, hieß es anderntags in den Medien, erleichtert auf den Handel zwischen Rüstung und Justiz reagiert. Thank God.
Wir haben uns längst daran gewöhnt, dass sich die meisten gesellschaftlichen Institutionen ökonomischen Bedingungen unterzuordnen haben – beziehungweise ihre Ökonomisierung ihrer Auslöschung wohl oder übel vorziehen. Sport, Kultur, Charity, Medien: Ohne Sponsoren, ohne Finanziers geht nichts mehr; weil das eine, da der Staat als Subventionsgeber immer mehr ausfällt, überhaupt nur mehr durch die anderen stattfinden und existieren kann. Und dass es nichts umsonst gibt, dass Investition und Einfluss nun einmal  Schwester und Bruder sind, haben wir längst akzeptiert. Vor allem die, deren Arbeitsplätze davon abhängen.
Aber die Justiz? Nun ja: Die 34 Millionen Euro, derentwegen Alfons Mensdorff-Pouilly in Großbritannien unangeklagt bleibt, dienen, wie es heißt, wohltätigen Zwecken in Tansania. Wer wollte da etwas dagegen haben? Jetzt einmal außer Herr und Frau Durchschnittsbürger, die sich ihre Unschuld nicht so einfach kaufen können und auch über keine amikalen Kontakte innerhalb der Justiz verfügen, durch die ja hierzulande schon auch einmal belastende Akten weggezaubert werden. Wie wird die österreichische Justiz nun mit Mensdorff-Pouilly verfahren? Sein Anwalt glaubt: gar nicht. Wir Durchschnittsbürgerinnen harren gespannt.

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