Doris Knecht
| 02/11
| Kurier-Kolumne
Heute aus leider permanent aktuellem Anlass: kleines Straßenverkehrsordnungsquiz für Auto- und Radfahrer. Kreuzen Sie bitte die zutreffende Antwort an:
Wenn Sie sehen, dass
1) ein oder mehrere Kinder eine durch einen Schutzweg gekennzeichnete Fahrbahn überqueren wollen:
a) halten Sie an und ermöglichen den Kindern das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn.
b) fahren Sie weiter.
2) Kinder in Begleitung von Erwachsenen eine durch einen Schutzweg gekennzeichnete Fahrbahn überqueren wollen:
a) halten Sie an.
b) fahren Sie weiter.
3) Kinder ohne Begleitung eine Fahrbahn ohne Schutzweg überqueren wollen:
a) halten Sie an.
b) fahre n Sie weiter.
4) Kinder in Begleitung von Erwachsenen eine Fahrbahn ohne Schutzweg überqueren wollen:
a) halten Sie an.
b) fahre n Sie weiter.
5) Wenn Erwachsene einen Schutzweg überqueren wollen:
a) halten Sie an.
b) fahren Sie weiter.
Falls Sie auch nur bei einer einzigen Frage die Antwort B angekreuzt haben: dann sei Ihnen dringend ein sorgfältiger Blick in die Straßenverkehrsordnung plus Verhaltenskorrektur geraten: Paragraph 29a, Absatz 1: „Vermag der Lenker eines Fahrzeuges zu erkennen, dass Kinder die Fahrbahn einzeln oder in Gruppen, sei es beaufsichtigt oder unbeaufsichtigt, überqueren oder überqueren wollen, so hat er ihnen das unbehinderte und ungefährdete Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen und hat zu diesem Zweck, falls erforderlich, anzuhalten."
Diese Woche starben wieder zwei Kinder auf österreichischen Straßen.