Doris Knecht
| 03/11
| Kurier-Kolumne
Der Verfassungsgerichtshof hat also
entschieden: Niederösterreichische Kindergärten mit einer Mehrzahl an
christlichen Kindern müssen auch weiterhin ein Kruzifix an der Wand
anbringen - wie vom NÖ-Kindergartengesetz vorgeschrieben.
Das Gesetz schaffe, so die Begründung des VfGH, die "Voraussetzungen
dafür, dass verfassungsgesetzlich festgelegte Bildungsziele sowie
Offenheit und Toleranz gegenüber religiösem und weltanschaulichem Denken
erreicht werden".
Bei allem Respekt vor den ehrwürdigen Verfassungsrichterinnen und
-richtern: das ist doch eine sehr merkwürdige Argumentation. Denn
inwieweit soll die erzwungene Anbringung des Symbols einer einzigen
Konfession zu Offenheit und Toleranz gegenüber "religiösem und
weltanschaulichem" Denken beitragen? Was ist daran genau offen?
Es ist ein sehr österreichisches Urteil. Denn wo in Österreich
"religiös" oder "Religion" (wie vor "sunterricht") draufsteht, ist halt
fast immer Katholizismus oder zumindest Christentum drin. Und so fordert
auch der VfGH mit Tunnelblick Toleranz und Offenheit nur für
christliches Denken, indem er dessen - und nur dessen - konfessionelles
Symbol fest an den niederösterreichischen Kindergartenwänden verdübelt.
Im katholischen Italien gab es eine adäquate Klage: die italienischen
Gerichte urteilten ähnlich wie der VfGH. Allerdings wird am Freitag
verkündet, ob die Entscheidung der kleinen Kammer des Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof hält, der 2009 entschied, dass das Kreuz
Kinder ohne oder mit anderem religiösem Bekenntnis verstören könne.
Kindergärtler in Niederösterreich sind offenbar verstörungsresistenter.