16.03.11

Toleranz, österreichisch

Doris Knecht | 03/11 | Kurier-Kolumne

Der Verfassungsgerichtshof hat also entschieden: Niederösterreichische Kindergärten mit einer Mehrzahl an christlichen Kindern müssen auch weiterhin ein Kruzifix an der Wand anbringen - wie vom NÖ-Kindergartengesetz vorgeschrieben.

Das Gesetz schaffe, so die Begründung des VfGH, die "Voraussetzungen dafür, dass verfassungsgesetzlich festgelegte Bildungsziele sowie Offenheit und Toleranz gegenüber religiösem und weltanschaulichem Denken erreicht werden".

Bei allem Respekt vor den ehrwürdigen Verfassungsrichterinnen und -richtern: das ist doch eine sehr merkwürdige Argumentation. Denn inwieweit soll die erzwungene Anbringung des Symbols einer einzigen Konfession zu Offenheit und Toleranz gegenüber "religiösem und weltanschaulichem" Denken beitragen? Was ist daran genau offen?
Es ist ein sehr österreichisches Urteil. Denn wo in Österreich "religiös" oder "Religion" (wie vor "sunterricht") draufsteht, ist halt fast immer Katholizismus oder zumindest Christentum drin. Und so fordert auch der VfGH mit Tunnelblick Toleranz und Offenheit nur für christliches Denken, indem er dessen - und nur dessen - konfessionelles Symbol fest an den niederösterreichischen Kindergartenwänden verdübelt.

Im katholischen Italien gab es eine adäquate Klage: die italienischen Gerichte urteilten ähnlich wie der VfGH. Allerdings wird am Freitag verkündet, ob die Entscheidung der kleinen Kammer des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof hält, der 2009 entschied, dass das Kreuz Kinder ohne oder mit anderem religiösem Bekenntnis verstören könne. Kindergärtler in Niederösterreich sind offenbar verstörungsresistenter.
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